Bewachungsgewerbe - Unterrichtung und Prüfung nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus.
Für alle Angestellten und Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung vor.
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung muss jeder – Unternehmer wie Arbeitnehmer – absolviert haben, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will:
Nachstehend finden Sie für die selbständige Prüfungsvorbereitung Literaturhinweise und den direkten Link in die DIHK-Testprüfung (kein Passwort erforderlich).
Für alle Angestellten und Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung vor.
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung muss jeder – Unternehmer wie Arbeitnehmer – absolviert haben, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will:
- Ein Gewerbe anmelden
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Nachstehend finden Sie für die selbständige Prüfungsvorbereitung Literaturhinweise und den direkten Link in die DIHK-Testprüfung (kein Passwort erforderlich).
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Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe
Know-how für die Sachkundeprüfung
Ansprechpartner
Raimund Fisch
Existenzgründung und UnternehmensförderungTel.: (06 51) 97 77-5 20
Fax: (06 51) 97 77-5 05
E-Mail: fisch@trier.ihk.de
Sonja Wagener
Innovation, Umwelt, EnergieTel.: (06 51) 97 77-5 02
Fax: (06 51) 97 77-5 05
E-Mail: wagener@trier.ihk.de