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IHK Trier


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01.09.2017

Abfall, Abwasser, Altlasten


Dieser Text ist vom 01.09.2017 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Kevin Gläser hilft Unternehmen bei Umweltfragen

Hexabromcyclododecan (HBCD) – ein Wort, das gar nicht so leicht über die Lippen geht. Und das zahlreiche Unternehmen im vergangenen Jahr stark beschäftigt hat. Auf gut Deutsch heißt es nichts anderes als Styropor. Doch eben jenes wurde im Oktober 2016 von der Bundesregierung aufgrund europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft.

Mit gravierenden Folgen für die Wirtschaft: Denn Abfallprodukte, die die sogenannten HBCD-Stoffe enthalten, konnten so nicht mehr einfach auf Mülldeponien verbrannt werden, sondern mussten aufwändig entsorgt werden, mit entsprechender Sondergenehmigung. Ein Engpass war die Folge, denn nicht alle Verbrennungsanlagen besaßen jene Sondergenehmigung, nahmen die Stoffe also nicht mehr an. Umso teurer ließen sich diejenigen Anlagen die Entsorgung bezahlen, die sie noch vornahmen. Die Kosten, gerade für Bauunternehmen, stiegen immens an, es entstand ein extremer Entsorgungsengpass.

IHK appellierte an Landesregierung
Ein Umstand, der Kevin Gläser, Umweltreferent der IHK Trier, hellhörig werden ließ. „Nur in einer funktionierenden Wirtschaft kann Umweltschutz praktiziert und auch bezahlt werden“, sagt Gläser. „Wirtschaft und Umwelt bedingen sich gegenseitig.“ Daher setzte er sich gemeinsam mit seinen Kollegen aus den IHKs Koblenz, Rheinhessen und Pfalz gegenüber der Landespolitik für die betroffenen Unternehmen ein. „Wir haben gegenüber der Landesregierung klassische Interessensvertretung betrieben“, erklärt Gläser. Und das mit Erfolg: Im Bundesrat setzte sich die rheinland-pfälzische Regierung für die Aussetzung der Sondermüll-Einstufung ein. Ende Dezember 2016 wurde diese befristet für ein Jahr ausgesetzt – der akute Entsorgungsengpass entspannte sich. Mittlerweile hat der Bundesrat die Entsorgung von Styropor wieder vereinfacht. Im Juli stimmte er einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, seit August ist diese in Kraft. HBCD-Stoffe werden nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für ihre Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.

Zahlreiche Umweltfragen im Unternehmensalltag
Themen wie solche sind es, bei denen Kevin Gläser weiterhilft. Seit September 2015 betreut er in der IHK Trier das Geschäftsfeld Umwelt und hilft Mitgliedsunternehmen, ihre Anliegen zur Geltung zu bringen. Dazu gehört es eben auch, Unternehmen, die von Umweltvorgaben zu stark belastet werden, ein Ohr gegenüber der Landesregierung zu verschaffen. Doch auch im Unternehmensalltag kann Gläser der richtige Ansprechpartner sein: „Immer wieder erreichen mich Fragen zu gesetzlichen Umweltvorgaben“, erzählt Gläser. Die Themenpalette ist groß: Abfall, Lärm- oder Schadstoffemissionen, Chemikalien, Abwasser oder Altlastenprobleme sind nur einige der Felder. „Was muss ich als Unternehmen beachten, wenn ich erstmals b2c-Verpackungen in Verkehr bringe, ist eine häufige Anfrage“, sagt Gläser. „Oder aber: Muss ich eine Vollständigkeitserklärung für meine Verpackung abgeben?“ Auch die Themen Herstellung oder Import von Elektrogeräten sowie die Zurücknahme von Altgeräten laufen über Gläsers Schreibtisch. Brandaktuell ist die neue, bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die zum 1. August ist Kraft getreten ist. „Das Thema Umwelt ist breit gefächert“, bestätigt Gläser. Daher stellt die IHK ihren Mitgliedsunternehmen zusätzlich quartalsweise aktuelle Informationen zum Umweltschutz und der Energiewirtschaft in den sogenannten „Umweltnachrichten“ zur Verfügung.

Online-Börsen runden das Beratungsangebot ab
Wer auf der Suche ist nach einem geeigneten Unternehmensberater oder generell nach Unternehmen, die in der Umweltbranche tätig sind, dem hilft das bundesweite Umweltinformationssystem (www.umfis.de) weiter. Möchte ein regionales Unternehmen dort ein eigenes Profil veröffentlichen, ist Gläser sein Ansprechpartner. Ähnlich sieht es bei der deutschlandweiten IHK-Recycling-Börse aus (www.ihk-recyclingboerse.de) aus – eine kostenfreie Plattform zur Suche nach neuen Verwertungsmöglichkeiten von Abfällen oder Reststoffen – auch hier ist Gläser zuständig. Einen Überblick über Organisationen und Standorte, die über ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung verfügen, gibt das EMAS-Register auf www.emas-register.de.

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