Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • Merkblätter

  • Foto: Reinhard Neises
    Recht und Steuern

    Reinhard Neises

    Tel.: 0651 9777-450
    Fax: 0651 9777-405
    neises@trier.ihk.de

    Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

Geistiges Eigentum sichern

"Alle Erfinder sind klug. Die einen vorher, die anderen Nachher." Dieser Spruch bewahrheitet sich tagtäglich (leider) von neuem. Wo eine zündende Idee ist, findet sich schnell auch ein Nachahmer. Doch wer geistig-schöpferische Leistungen vollbringt, sollte auch die Früchte ernten dürfen. Damit dies so ist, wurden die gewerblichen Schutzrechte geschaffen.

Das Werk eines Roman-Autors oder eines Komponisten beispielsweise ist im Moment des Entstehens urheberrechtlich geschützt. Dieses Recht entsteht automatisch, wird aber nirgendwo eingetragen oder registriert. Oft genug hat der Urheber deshalb hinterher Schwierigkeiten seine Urheberschaft nachzuweisen, um bei einer Nachahmung seine Ansprüche durchsetzen zu können.

Eingetragene Schutzrechte sind dagegen viel wirksamer. Mit den gewerblichen Schutzrechten können technische Innovationen, das Design von Produkten, die Namen von Unternehmen und deren Waren und Dienstleistungen effektiv vor Nachahmern geschützt werden. Darüber hinaus haben Schutzrechte eine zunehmende Bedeutung - gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen - als Qualitäts- und Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb.

Um gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, müssen die Ansprüche allerdings erst angemeldet werden. Hier gilt ein eherner Grundsatz: Erst anmelden, dann darüber reden! Anmeldestelle in Deutschland ist in aller Regel das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Die Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechtes ist - im Gegensatz zum Urheberrecht - aber mit Kosten verbunden. Spätestens jetzt ist die Beratung durch einen Patent- und Markenanwalt oder die IHK, etwa beim Erfindersprechtag (Termine und Anmeldeformular finden Sie hier), ratsam, allein schon wegen der unterschiedlichen Schutzrechtsarten, die verschiedenen Anmeldeverfahren und der entstehenden Kosten. Mit der Anmeldung und Erteilung des Schutzrechtes ist es allerdings nicht getan. Wer jetzt die Hände in den Schoß legt, hätte sich das Geld sparen können. Ohne aufmerksame Überwachung des Marktes durch den Schutzrechtsinhaber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, z. B. Patent- und Markenanwälte, werden Verstöße gegen das Schutzrecht stets unentdeckt bleiben: Ansprüche aus dem Schutzrecht werden nicht von "Amts wegen" überwacht, sondern müssen selbst aktiv durchgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seitenfuß