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01.09.2016

Alles neu dank UZK?


Dieser Text ist vom 01.09.2016 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Eine erste Zwischenbilanz nach 100 Tagen Unions-Zollkodex

Seit dem 1. Mai 2016 kommt der neue Zollkodex der Europäischen Union (UZK) zur Anwendung – und ersetzt das seit über 20 Jahren geltende Zollrecht. Zwar treten viele Änderungen erst nach und nach mit der Anpassung der IT-Systeme und der Umstellung der Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen ein, dennoch ist ein Blick in die Praxis jetzt schon spannend.

Etwa bei der Flösser GmbH & Co. KG in Trier. Raphael Renner, Ansprechpartner für Logistik, berichtet: „Die in der Praxis aktuell größte Herausforderung sind die Ausgestaltung von Lieferantenerklärungen und die Unsicherheit, die damit einhergeht.“ So dürfen Langzeit-Lieferantenerklärungen nicht mehr übergreifend für einen abgelaufenen und einen künftigen Zeitraum ausgestellt werden (beispielsweise Mitte des Jahres für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember dieses Jahres). In solchen Fällen müssen künftig zwei Langzeit-Lieferantenerklärungen ausgestellt werden – eine rückwirkend und eine für künftige Lieferungen.

Der grundsätzliche Ablauf der Export- und Importprozesse sei bei Flösser unverändert, sagt Renner. Durch die noch ausstehende Anpassung der IT-Systeme erhoffe sich das Unternehmen jedoch grundsätzliche Vereinfachungen: „Gerade im Hinblick auf die Importabwicklung eröffnet der UZK hier interessante Möglichkeiten.“

Wie die ersten 100 Tage UZK aus Zollsicht verlaufen sind und welche Änderungen noch bevorstehen, hat Carsten Storck, Fachgebietsleiter Zoll, AEO und Warenursprung und Präferenzen beim Hauptzollamt Koblenz, unserer Zeitschrift beantwortet:

Wie ist aus Sicht des Hauptzollamts die Umstellung auf den Unionszollkodex am 1. Mai 2016 verlaufen?

"Trotz straffem Zeitplan erfolgte die Umstellung in den meisten Bereichen reibungslos, obwohl laufend neue Fragen aufgeworfen werden. Auch werden wir Altfälle noch jahrelang nach altem Recht behandeln und damit zweigleisig arbeiten müssen. Bei den Ausfuhrbewilligungen Zugelassener Ausführer hat sich wenig geändert. Für diese Bewilligungen nach altem Recht müssen weiterhin Erweiterungen des Warenkreises oder der Ausfuhrländer beantragt werden."

Welche Maßnahmen stehen für die nächste Zeit bevor?

"Neben der Lösung von Einzelfragen steht zunächst die Klärung an, wie künftig Sicherheiten für Zollverfahren zu bemessen sind, die nach aktuellem Recht häufiger festgesetzt werden müssen.
Unsere größte Herausforderung wird die Umstellung aller Zollbewilligungen auf die neue Rechtslage (sogenannte Neubewertung) sein, die in den nächsten zwei Jahren ansteht.
 
Unternehmen sollten auf www.zoll.de/Formularcenter laufend prüfen, ob Zollvordrucke aktualisiert wurden."

In welchem Bereich sehen Sie den größten Anpassungsbedarf beziehungsweise die größten Vorteile bei den Unternehmen?
"Noch bis 2018/19 fehlt der Zollverwaltung die Umsetzung in das DV-System ATLAS.

Die Nutzung von Verwahrungslagern bei Importen bis zu 90 Tagen, die künftig nur mit Sicherheitsleistung geführt werden können, und die Abschwächung des Sanktionscharakters bei Zollschuldentstehungen aufgrund von Zuwiderhandlungen haben schon jetzt zu einer deutlichen Verringerung von Steuerbescheiden geführt.

Wir raten jedem Zollbeteiligten, der verschiedene Zollverfahren nutzen möchte, ein AEO-Zertifikat (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) zu beantragen. Dies verschafft erhebliche Vorteile in Bezug auf die Bearbeitung nahezu aller Zollverfahren sowie hinsichtlich einer Reduzierung oder eines Verzichts auf geforderte Sicherheitsleistungen."

Bei Fragen rund um die Umstellung zum Unions-Zollkodex hilft die IHK Trier weiter.
 
Zahlreiche Informationen finden Unternehmen auch auf den Internetseiten der Zollverwaltung www.zoll.de.

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