Aufstiegsbonus I und II
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Prüfungen von Industriemeistern, Fachwirten und Betriebswirten oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse den Aufstiegsbonus I.
Der Bonus beträgt 1.000,00 €.
Darüber hinaus gewährt das Ministerium Absolventinnen und Absolventen von Prüfungen für Industriemeister, Fachwirte und Betriebswirte oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen für anschließende Existenzgründungen nach dem 1. Januar 2017 den Aufstiegsbonus II.
Der Bonus beträgt 2.500,00 €.
Die Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend im Downloadbereich. Alle Informationen rund um den Aufstiegsbonus, sowie zu den Voraussetzungen für die Auszahlung erhalten Sie hier.
Der Bonus beträgt 1.000,00 €.
Darüber hinaus gewährt das Ministerium Absolventinnen und Absolventen von Prüfungen für Industriemeister, Fachwirte und Betriebswirte oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen für anschließende Existenzgründungen nach dem 1. Januar 2017 den Aufstiegsbonus II.
Der Bonus beträgt 2.500,00 €.
Die Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend im Downloadbereich. Alle Informationen rund um den Aufstiegsbonus, sowie zu den Voraussetzungen für die Auszahlung erhalten Sie hier.
Ansprechpartner
Brunhilde Frechen
WeiterbildungTel.: (06 51) 97 77-7 50
Fax: (06 51) 97 77-7 05
E-Mail: frechen@trier.ihk.de