Donnerstag, 18. Oktober 2018, 17:00 Uhr | Unterrichtungen
Bewachungsgewerbe: 40-stündige Unterrichtung für Wachpersonal
Teilnehmerbegrenzung 20 Personen
Wer gewerbsmäßig Bewachungstätigkeiten anbietet oder als
Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss seit Dezember 2016 die neue Rechtslage
beachten.
Das gilt nicht nur für Personen, die folgende Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchten und somit eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen müssten:
Die IHK Trier bietet regelmäßig sowohl die erforderlichen Unterrichtungsverfahren als auch die Sachkundeprüfungen für Wachpersonal an.
Das gilt nicht nur für Personen, die folgende Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchten und somit eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen müssten:
- Ein Gewerbe anmelden
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die IHK Trier bietet regelmäßig sowohl die erforderlichen Unterrichtungsverfahren als auch die Sachkundeprüfungen für Wachpersonal an.
Wichtige Infos
Termin
Beginn: | 18.10.2018, 17:00 Uhr |
Ende: | 29.10.2018, 16:00 Uhr |
Veranstaltungsort
IHK Trier - Bildungszentrum Raum 3.2 (3. OG)Straße: Herzogenbuscher Str. 12
Ort: 54292 Trier
Gebühr: | 450 EUR |
(Anmeldeschluss: 11.10.2018)
Ansprechpartner
Raimund Fisch
Existenzgründung und UnternehmensförderungTel.: (06 51) 97 77-5 20
Fax: (06 51) 97 77-5 05
E-Mail: fisch@trier.ihk.de
Sonja Wagener
Innovation, Umwelt, EnergieTel.: (06 51) 97 77-5 02
Fax: (06 51) 97 77-5 05
E-Mail: wagener@trier.ihk.de