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  • CE-Kennzeichnung

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Die CE-Kennzeichnung an einem Produkt bestätigt gegenüber den Verwaltungsbehörden, dass alle Produktanforderungen der geltenden EU-Richtlinien eingehalten werden. Verantwortlich für die Prüfung und Anbringung im Rahmen des sogenannten Konformitätsbewertungsverfahrens, sind gemäß der EU-Verordnung 765/2008 und dem EU-Beschluss 768/2008 Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht erfolgt in vielen Fällen durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz, bei einigen Produktgruppen kommen andere Gesetze zum Tragen. Eine Übersicht befindet sich weiter unten auf dieser Seite.

Die Verwendung des Konformitätskennzeichens steht nicht im Ermessen des Herstellers, bestimmte Produkte dürfen innerhalb der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.

Produkte für die keine Spezifikationen von der EU festgelegt wurden, dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Produkte unterliegen den Bestimmungen der „Allgemeinen Produktsicherheit”, in Deutschland wird diese durch das Produktsicherheits-Gesetz umgesetzt.
  • Vorgehensweise

    1. Klären Sie ob bzw. welche EU-Richtlinien und harmonisierte Normen für Ihr Produkt relevant sind.
    Zunächst sollte geklärt werden welche EU-Richtlinien für das Produkt relevant sind. Dazu müssen die Richtlinien und die nationalen Gesetze zu deren Umsetzung eingehender durchleuchtet werden. Die in den EG-Richtlinien geregelten Sicherheitsaspekte und technischen Normen betreffen zumeist verschiedene Risikosphären, so dass Produkte in den Geltungsbereich mehrerer EG-Richtlinien fallen können. Eine Auflistung der Produktgruppen mit den entsprechenden EU-Richtlinien befindet sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

    Außerdem befinden sich auf der Seite der Europäischen Kommission die harmonisierten Normen für die einzelnen Richtlinien. Hinweis: Diese Seiten liegen in englischer Sprache vor, eine deutsche Übersetzung ist bisher nicht verfügbar.

    Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der EU-Richtlinien mit der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht.

    2. Welche Anforderungen ergeben sich daraus für Ihr Produkt/Dienstleistung?
    Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Produkt die grundlegenden Anforderungen der anzuwendenden EU-Gesetzgebung, d. h. der entsprechenden Richtlinie, erfüllt. Entspricht ein Produkt vollständig den harmonisierten Normen, wird ihm die „Vermutung der Konformität“ mit den anzuwendenden grundlegenden Anforderungen bescheinigt. Die Anwendung der harmonisierten Normen geschieht weiterhin auf freiwilliger Basis. Es ist auch auf anderen Wegen möglich, die grundlegenden Anforderungen für Ihr Produkt zu erfüllen.

    3. Prüfen Sie ob ein Konformitätsbewertungsverfahrung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist.
    In einigen Richtlinien ist die Konformität durch eine offiziell benannte Stelle zu bestätigen, auf der Seite der Europäischen Kommission sind die in Deutschland gelisteten Stellen einzusehen. Im Drop-down-Menu unter „Legislation“ kann die entsprechende Richtlinie selektiert werden. Die Liste umfasst auch solche Richtlinien, die keine Prüfung durch Dritte zwingend vorgeben, es empfiehlt sich daher zunächst zu prüfen, ob eine externe Begutachtung vorgeschrieben ist.

    4. Erfüllt das Produkt die Vorgaben der EU-Gesetzgebung?
    Das Produkt muss auf die im zweiten Schritt ermitteln Anforderungen getestet werden. Sofern keine benannte Stelle vorgegeben ist, kann die Prüfung durch den Hersteller selbst erfolgen. Ermitteln Sie aufgrund einer Gefahrenanalyse Ihres Produktes welche grundlegenden Sicherheitsaspekte der jeweiligen Richtlinie Sie erfüllen müssen. Welche - ersatzweise anwendbaren - nationalen Normen gibt es, die die Erfüllung des Sicherheitsniveaus gewährleisten? Sachverständige Stellen und Prüflabore mit geeigneten Gerätschaften bieten hierzu ebenfalls Ihre Dienste an. Die resultierenden Prüfberichte sind ein wesentlicher Bestandteil der erforderlichen Dokumentation.

    5. Erstellen und Archivierung der technischen Dokumentation.

    Der genaue Inhalt der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben, einige Richtlinien liefern jedoch Beispiele. Die Dokumentation sollte folgendes beinhalten:
    - Eine allgemeine Beschreibung des Produkts
    - Technische Zeichnungen des Produkts, der Bauteile und Schaltpläne (ggf. erklärende Texte, Berechnungen, etc.)
    - Eine Liste der zur Konformitätsbewertung herangezogenen Richtlinien und Normen
    - Prüfberichte (ggf. eine Risikoanalyse)
    - ggf. Baumusterbescheinigung / Zertifikate einer benannten Stelle - Betriebsanleitung, Gebrauchsanweisung (ggf. Montageanleitung)
    - Die Konformitätserklärung des Herstellers oder des Bevollmächtigten (ggf. Konformitätserklärungen für Zulieferteile) In der Regel muss die Dokumentation 10 Jahre nach Beendigung der Produktion aufbewahrt werden. Für einige Produktgruppen kann diese Frist geringer ausfallen.

    6. Anbringen der CE-Kennzeichnung und Erstellen der Konformitätserklärung.

    Die Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller oder Bevollmächtigten in der EU. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar sein und dauerhaft am Produkt oder Herstellerschild angebracht werden. Bei Hinzuziehen einer benannten Stelle muss deren Kennnummer neben dem CE-Zeichen angebracht werden.
  • EU-Richtlinien und nationale Umsetzung

    (Stand Juni 2017)

    Bezeichnung Abkürzung Richtlinie Nr. Deutsche Umsetzung
    Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen 
    2000/14/EG 32. BImschV
    Seilbahnen für den Personenverkehr
    2000/9/EG SeilbG RP
    Maschinen  MD, MRL 2006/42/EG 9. ProdSV
    Gasverbrauchseinrichtungen  GAD 2009/142/EG 7. ProdSV
    Sicherheit von Spielzeug 
    2009/48/EG 2. ProdSV
    pyrotechnische Gegenstände
    2013/29/EU SprengG
    Sportboote und Wassermotorräder  RCD 2013/53/EU 10. ProdSV
    Explosivstoffen für zivile Zwecke 
    2014/28/EU WaffRV-ÄndVO
    einfache Druckbehälter SPVD 2014/29/EU 6. ProdSV
    elektromagnetische Verträglichkeit  EMC, EMV 2014/30/EU EMVG
    nichtselbsttätige Waagen NAWI 2014/31/EU MessEV
    Messgeräte MID 2014/32/EU MessEV
    Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge 
    2014/33/EU 12. ProdSV
    Geräte und Schutzsysteme in ex-Bereichen ATEX 2014/34/EU 11. ProdSV
    elektrische Betriebsmittel (Niederspannung) LVD 2014/35/EU 1. ProdSV
    gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten RoHS II 2011/65/EU ElektroStoffV
    Funkanlagen RED/RTTE 2014/53/EU FTEG
    Druckgeräten PED 2014/68/EU 14. ProdSV
    persönliche Schutzausrüstungen  PPE 89/686/EWG 8. ProdSV
    aktive implantierbare medizinische Geräte
    90/385/EWG MPG
    Warmwasserheizkessel
    92/42/EWG
    Medizinprodukte 
    93/42/EWG MPG
    In-vitro-Diagnostika  IVD 98/79/EG MPG
    Öko-Design
    2009/125/EG EVPG
    (Schiffsausrüstung) MED 2014/90/EU Zertifizierung durch BSH
    Bauprodukteverordnung
    VO (EU) 305/2011 VO gilt als nat. Recht




    allgemeine Produktsicherheit
    2001/95/EG ProdSG

  • Ökodesign und Energieeffizienzklassen

    Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Jegliche energieverbrauchsrelevante Produkte fallen in den Bereich der Richtlinie und sind somit CE-Kennzeichnungspflichtig.

    Die Kennzeichnung von Produkten anhand ihrer Energieeffizienzklassen wird durch die Rahmenrichtlinie 2010/30/EU beschrieben. Analog zu der Ökodesign-Richtlinie werden einzelne Produktgruppen sukzessive durch Verordnungen erfasst. Die Maßnahme dient dazu, den Verbraucher beim Kauf eine Informationsgrundlage zu bieten.

    Produktgruppenliste - Ökodesignrichtlinie

    (Stand Juni 2017)

    Produktgruppe VO (EU) Nr. geändert durch
    Haushaltsgeschirrspüler 1059/2010 518/2014 2017/254
    Haushaltskühlgeräte 1060/2010 518/2014 2017/254
    Haushaltswaschmaschinen 1061/2010 518/2014 2017/254
    Fernsehgeräte 1062/2010 518/2014 2017/254
    Wohnraumlüftungsgeräte 1254/2014
    2017/254
    gewerbliche Kühllagerschränke 2015/1094
    2017/254
    Einzelraumheizgeräte 2015/1186
    2017/254
    Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen aus
    einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
    2015/1187
    2017/254
    Haushaltswäschetrockner 392/2012 518/2014 2017/254
    Luftkonditionierer 626/2011 518/2014 2017/254
    Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben 65/2014
    2017/254
    Staubsauger 665/2013 518/2014 2017/254
    Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus
    Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus
    Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
    811/2013 518/2014 2017/254
    Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und
    Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
    812/2013 518/2014
    elektrische Lampen und Leuchten 874/2012 518/2014 2017/254


    Weiterführende Liste energieverbrauchsrelevanter Produkttypen (in englischer Sprache).

    Produktgruppenliste - Kennzeichnung Energieeffizienzklassen
    (Stand Juni 2017)

    Produktgruppe VO (EU) Nr. geändert durch
    Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben 66/2014

    Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren 548/2014

    Lüftungsanlagen 1253/2014

    gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und
    Prozesskühler
    2015/1095

    Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten 2015/1185

    Einzelraumheizgeräten 2015/1188

    Festbrennstoffkesseln 2015/1189

    Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte,
    Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren 
    2016/2281

    Wasserpumpen 547/2012

    externe Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierte Nassläufer-Umwälzpumpen 641/2009 622/2012
    Haushaltswäschetrockner 932/2012

    Computer und Computerserver 617/2013

    Staubsauger 666/2013

    Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher 814/2013

    Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte 813/2013

    Fernsehgeräte 642/2009 801/2013
    Haushaltskühlgeräte 643/2009

    Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie
    Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb
    245/2009 347/2010
    Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht 244/2009 859/2009
    Lampen mit gebündeltem
    Licht, LED-Lampen und dazugehörige Geräten
    1194/2012 2015/1428
    Haushaltswaschmaschinen 1015/2010

    Haushaltsgeschirrspüler 1016/2010

    Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und
    500 kW angetrieben werden
    327/2011

    Raumklimageräte und Komfortventilatoren 206/2012

    Stromverbrauch elektrischer
    und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand
    1275/2008 801/2013
    Set-Top-Boxen 107/2009

    Leistungsaufnahme externer
    Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb
    278/2009

    Elektromotoren 640/2009 4/2014

    Weiterführende Liste kennzeichnungspflichtiger Produkttypen (in englischer Sprache).
Geltungsbereich
Die EG-Richtlinien gelten für Produkte, die in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) werden sollen. Diese EG-Richtlinien gelten außerdem nur, wenn das Produkt in der Gemeinschaft erstmalig in den Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) wird. Das bedeutet, dass diese EG-Richtlinien auch für aus einem Drittland importierte gebrauchte Produkte gelten, wenn sie erstmalig auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen, nicht jedoch für Produkte, die sich bereits im Gebiet der Gemeinschaft befinden.

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