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  • Elektro- und Elektronikgeräte

    Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Hersteller und Importeure

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Hersteller, Importeure und „Erstinverkehrbringer“ (im Folgenden zusammenfassend Hersteller genannt) von Elektro- und Elektronikgeräten (im Folgenden mit EE abgekürzt) müssen sich auf neue Anforderungen und Pflichten bei der Rücknahme und Verwertung einstellen. Hersteller werden zur Finanzierung und Sicherstellung der sach- und ordnungsgemäßen Entsorgung privat genutzter EE am Ende des Nutzungszeitraums verpflichtet.

Unser Merkblatt Elektro- und Elektronikgeräte informiert über die Pflichten, die sich ergeben aus dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).

Für welche Unternehmen gilt das Gesetz?
Eine klare Entscheidung ist in manchen Fällen nicht leicht. Als Orientierungshilfe dienen die Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG

Welche Gebühren werden bei der Registrierung fällig?
Dies regelt die Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

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