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02.03.2018

Fortbildungen und Selbstständigkeit lohnen sich nun noch mehr


Dieser Text ist vom 02.03.2018 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Land Rheinland-Pfalz fördert Abschlüsse mit 1000 und Gründungen mit 2500 Euro

Wer sich für eine Weiterbildung im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich entschieden oder sich in Rheinland-Pfalz selbstständig gemacht hat, darf sich unter bestimmten Umständen über einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1000 oder sogar 2500 Euro freuen. Wer genau ein Anrecht auf den Bonus hat und wie man diesen gewährt bekommt, weiß die IHK, in deren Bezirk der förderfähige Abschluss abgelegt oder das Unternehmen gegründet wurde. Mit der Förderung möchte das Land Rheinland-Pfalz die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und einen weiteren Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden. Firmengründern soll zudem die Startzeit durch einen Bonus deutlich erleichtert werden.

Welche Aufstiegsboni gibt es?

Den Aufstiegsbonus I erhält, wer nach dem 1. Januar 2017 seine Prüfung in einer Fortbildung gemäß des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) 6 oder 7 abgelegt hat und zum Zeitpunkt der Prüfung in Rheinland-Pfalz beschäftigt war. Darunter fallen beispielsweise Meister, Fachwirte oder Betriebswirte. Den Aufstiegsbonus II erhält, wer nach Abschluss einer Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Fortbildung, ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz gegründet oder einen Betrieb in Rheinland-Pfalz übernommen hat. Darüber hinaus förderfähig sind auch der Erwerb einer tätigen Beteiligung oder die Entwicklung einer Selbstständigkeit, begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder eine Nebenerwerbsgründung. Wichtig: Der Antrag auf den Aufstiegsbonus II muss spätestens 18 Monate nach der Gründung gestellt werden. Außerdem darf die Selbstständigkeit nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der Gründung wieder aufgegeben werden. Dann muss der Bonus zurückbezahlt werden.

Woher weiß ich, ob ich berechtigt bin?

Im Normalfall müssen die Begünstigten nur einen Blick in den Briefkasten werfen. Die IHK Trier ermittelt alle potenziell Begünstigten und sendet ihnen den Antrag zu. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Wer seinen Abschluss in einem anderen Bundesland ablegen musste, weil dieser in Rheinland-Pfalz nicht angeboten wurde, der sollte sich bei seiner zuständigen IHK melden. Denn auch dann kann eine Förderung möglich sein.

Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die zuständige Kammer prüft den jeweiligen Antrag, entscheidet über diesen und teilt das Antragsprüfungsergebnis mit. Liegen alle Voraussetzungen für eine Gewährung vor, zahlt die Kammer den Aufstiegsbonus aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Eingang des Antrags bei der IHK.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Wer eine förderfähige Fortbildung absolviert hat und sich im Anschluss selbstständig macht, hat die Möglichkeit, mehrere Boni in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt auch für mehrere unterschiedliche bestandene Fortbildungsprüfungen, da der Aufstiegsbonus I nicht pro Person sondern für jeden einzelnen Abschluss gewährt wird. Der Aufstiegsbonus II kann allerdings nur einmal in Anspruch genommen werden. Bedingung für die Gewährung ist aber, dass die Meisterprüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

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