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IHK Trier


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  • Bildungsfreistellung für Fortbildungslehrgänge der IHK Trier

  • Foto: Aaron Braun
    Weiterbildung

    Aaron Braun

    Tel.: 0651 9777-701
    Fax: 0651 9777-705
    braun@trier.ihk.de

Arbeitnehmer, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz haben, können beim Arbeitgeber grundsätzlich eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke des Besuchs einer Fortbildungsveranstaltung beantragen. Die Überprüfung der Antragstellung auf Anerkennung für Fortbildungen bei der IHK erfolgt im Einzelfall. Näheres entnehmen Sie bitte dem Dokument, das Sie anbei zum Download finden.

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