Sicherheit und Hygiene von Lebensmitteln und das
Vertrauen der Verbraucher sind von enormer Bedeutung und haben höchste
Priorität. Daher befürworten die rheinland-pfälzischen Industrie- und
Handelskammern grundsätzlich Maßnahmen, die zur Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit beitragen und das Vertrauen der Verbraucher
stärken. Die IHKs leisten hierzu vielfältige Beiträge wie beispielsweise
die regelmäßige Durchführung von Gaststättenunterrichtungen sowie
Schulungen gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung in enger
Zusammenarbeit mit den zuständigen Kontrollbehörden.
Seit einigen Jahren wird bundesweit intensiv über die Einführung eines
einheitlichen Modells zur Veröffentlichung amtlicher Betriebskontrollen
in der Gastronomie und zeitlich nachfolgend im Handel diskutiert. Die
Verbraucherschutzministerien der Länder haben sich darauf verständigt,
mit einem sogenannten „Hygienebarometer“ – einem mehrfarbigen
Balkendiagramm – an der Eingangstür kenntlich zu machen, wie der Betrieb
bei der jüngsten Kontrolle durch die Lebensmittelkontrolleure
abgeschnitten hat. Erfreulicherweise sind die Wirtschaftsministerien der
Länder den nachvollziehbaren Argumenten der Branche und des DIHK
gefolgt und haben sich mehrheitlich gegen ein derartiges
Transparenzsystem ausgesprochen: zu viel bürokratischer Aufwand und
zudem würden einzelne Betriebe an den Pranger gestellt mit
unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen. Eine länderübergreifende
Arbeitsgruppe mit Vertretern von Verbraucherschutz- und
Wirtschaftsministerien soll jetzt bis zum Herbst die strittigen Fragen
klären.
Die rheinland-pfälzischen IHKs verweisen darauf, dass
die diskutierten Transparenzsysteme nicht geeignet sind, die
Hygienequalität zu verbessern und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Die
vereinfachte Darstellung mit Ampelfarben vermittelt dem Verbraucher
leicht einen falschen Eindruck, denn über die tatsächlichen Verhältnisse
in einer Gaststätte wird der Kunde mit dieser Momentaufnahme nicht
informiert. Eine differenzierte Ausweisung von vergleichsweise harmlosen
Beanstandungen ist nicht möglich. Und außerdem: Die geringe Anzahl der
Kontrolleure lässt schon heute einen Besuch aller
lebensmittelverarbeitenden Betriebe in angemessenen Zeiträumen nicht zu –
von zeitnahen Nachkontrollen ganz zu schweigen. So wäre ein Betrieb mit
weniger guten Bewertungen monatelang als schlecht deklariert, auch wenn
inzwischen alle Mängel beseitigt sind und er hygienisch einwandfrei
arbeitet. Das setzt die Existenz von Unternehmen aufs Spiel und führt zu
Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen.
Die bestehenden Gesetze und deren konsequente Anwendung sind völlig
ausreichend im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes. Betriebe, die
in erheblichem Maße gegen die strengen Hygiene-Bestimmungen verstoßen
und eine Gesundheitsgefahr darstellen, sind zu schließen. Wir sehen also
weniger ein Problem fehlender Gesetze als vielmehr ein Vollzugsdefizit.
Bevor weitere Vorschriften erlassen werden, sollte der Vollzug der
bestehenden Regelungen optimiert werden, was Mehraufwand bedeuten würde.
Daher wäre es Wunschdenken zu glauben, dass sich ein bundesweit
einheitliches Transparenz- und Kontrollsystem aufwandsneutral und ohne
eine drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden einführen
ließe. Noch ist es nicht zu spät, Aktionismus zu stoppen und in den
Arbeitsgruppen zu vernünftigen Entscheidungen zu kommen.