Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr
(Merkblatt des BMF)
Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt
unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmen an
Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Man spricht
vom "Export über den Ladentisch".
Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn a) der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist und b) die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
Über nähere Einzelheiten informiert das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn a) der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist und b) die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
Über nähere Einzelheiten informiert das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Ansprechpartner
Reinhard Neises
Recht und SteuernTel.: (06 51) 97 77-4 50
Fax: (06 51) 97 77-4 05
E-Mail: neises@trier.ihk.de