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IHK Trier


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01.07.2017

So gelingt der Start in die Selbstständigkeit


Dieser Text ist vom 01.07.2017 und könnte inhaltlich veraltet sein.

IHK Trier und Handelskammer Luxemburg beraten gemeinsam potenzielle Existenzgründer

Die Gründung einer selbstständigen Existenz kann durchaus eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Zukunft sein. Dies bestätigen auch die jüngsten positiven Zahlen im aktuellen Gründerreport der IHK Trier. Mit 3943 Gewerbeanmeldungen und 3651 Gewerbeabmeldungen ergab sich ein positiver Gründungssaldo von 292 Unternehmen für die Region.

Doch: Was müssen, können und dürfen Selbstständige leisten? Der Gründersprechtag der IHK Trier hat Licht ins Dunkel gebracht. Angehende Unternehmer erhielten die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen zu unterschiedlichen Themen wie Businessplanerstellung, Fördermöglichkeiten, Steuern, Rechtsformwahl, Gewerberecht, Öffentlichkeitsarbeit und Transportgenehmigungen beraten zu lassen. „Die breite Palette der angebotenen Themen und die zahlreichen Expertengespräche haben mir viel gebracht“, berichtet eine Teilnehmerin. „Ich habe auf alle meine Fragen an einem Ort und an einem Tag konkrete Antworten erhalten.“
Speziell zum Thema „Gründen in Luxemburg“ war Adis Sabanovic vom House of Entrepreneurship der Handelskammer Luxemburg vor Ort, um den Besuchern die Voraussetzungen für eine Existenzgründung im Großherzogtum zu erläutern. „Die Grenzregion Trier-Luxemburg bietet jungen Unternehmen gleich zwei interessante Märkte und damit gute Chancen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit“, sagt Sabanovic.
Auf den Nägeln brannten den potenziellen Unternehmern von morgen unter anderem folgende Fragen:

Wofür brauche ich einen Businessplan?

Der Businessplan ist ein Instrument, um andere Personen und Institutionen von der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen. Gleichzeitig hilft er dabei, die Erfolgsaussichten der Existenzgründung einzuschätzen. Außerdem kann er vom Existenzgründer als Kontrollinstrument genutzt werden.

Wie gründe ich ein Gewerbe in Luxemburg?
Zur Gründung eines Gewerbes in Luxemburg muss zuerst ein Antrag auf Gewerbeerlaubnis an das luxemburgische Wirtschaftsministerium gestellt werden. Sobald die Gewerbeerlaubnis ausgestellt wurde, kann das Unternehmen beim Handels- und Firmenregister angemeldet werden. Anschließend erfolgen die Anmeldung bei der Zentralstelle für Sozialversicherungen sowie die Anmeldung für die Mehrwertsteuer bei der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine EU-Lizenz im Güterkraftverkehr zu erlangen?

Drei wichtige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: die Fachkundeprüfung vor der IHK, die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist quasi die Einstiegsvariante zur GmbH. Neben dem anderen Rechtsformzusatz UG (haftungsbeschränkt) beziehungsweise Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital frei zwischen einem Euro und 25 000 Euro gewählt werden. Allerdings sind bei der UG (haftungsbeschränkt) nur Bareinlagen, aber keine Sacheinlagen zulässig. Desweiteren gibt es bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Pflicht zum Sparen. Vom jährlichen Gewinn der Gesellschaft muss ein Viertel in eine Rücklage eingestellt werden und das so lange, bis 25 000 Euro an Eigenkapital erreicht sind. Dann kann die Gesellschaft in eine GmbH umgewandelt werden. Außerdem muss beachtet werden, dass die UG (haftungsbeschränkt) einen Insolvenzantrag bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit stellen muss. Die GmbH trifft diese Pflicht bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.

Welche Angaben muss ich im Impressum meiner Unternehmens-Homepage veröffentlichen?

Im Impressum werden veröffentlicht: Name und Anschrift des Unternehmers beziehungsweise des Unternehmens inklusive Rechtform, E-Mail-Adresse, zuständige Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer (falls vorhanden), berufsspezifische Angaben (bei „reglementierten Berufen“), Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer (falls vorhanden) sowie die Angabe, ob sich das Unternehmen in Abwicklung oder Liquidation befindet.

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