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  • Weinrecht

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    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

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Das in Deutschland geltende Weinrecht basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und der Länder. Das Weinrecht vereinigt Elemente des Lebensmittelrechts, des Wettbewerbsrechts und des Agrarrechts, so dass sich ein unübersichtliches Regelwerk ergibt. Hinzu kommt, dass sich verändernde Marktbedingungen und neue Technologien immer wieder Anpassungen erforderlich machen.
In umfangreichen Textsammlungen und Weinrechtskommentaren werden den Weinfachleuten die Grundlagen dargestellt. Vielfach helfen auch die Weinüberwachungsstellen der Länder, in der Praxis aufkommende Fragen zu beantworten. (siehe Link Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)

Die IHK hat einen kurzen Überblick zum aktuell geltenden Weinbezeichnungsrecht erstellt, so dass Sie für die Bezeichnung und Etikettierung eine erste Orientierung erhalten.

Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie u.a. auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) jeweils unter dem Stichwort "Weinbau" (weiterführende Links siehe unten).
Die Georg-August-Universität Göttingen bietet mit LexVinum eine weitere frei zugängliche Weinrechtssammlung, die einen raschen Überblick über die in der Europäischen Union und in Deutschland geltenden Vorschriften des Weinrechts gibt, und durch Regelungen der Verbände und weitere Links in die Weinwelt ergänzt wird.

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